Angara Meyer Ihr Dolmetscher- und Übersetzungsbüro in Düsseldorf Hebbelstr. 21
40237 Düsseldorf
Telefon. +49 (211) 418 73 916
+49 172 20-24-524
Rus De

 

Wenn Sie deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwenden möchten, z. B. wegen des Besuchs einer ausländischen Schule oder einer Heirat im Ausland, verlangen die ausländischen Behörden oft eine Bestätigung der Echtheit der Urkunden (Legalisation). Diese Legalisation erfolgt je nach Verwendungsland durch Anbringen einer Beglaubigung oder Apostille auf der Urkunde.
Um eine Apostille zu erhalten, müssen Sie zunächst die zuständige Apostillebehörde herausfinden. Am einfachsten erfahren Sie das bei derjenigen Stelle, die das zu beglaubigende Dokument ausgestellt hat. Bitte beachten Sie, dass Botschaften und Generalkonsulate keine Apostillen erteilen.
 
Für die öffentlichen Urkunden, die im Regierungsbezirk Düsseldorf ausgestellt wurden, ist die das Dezernat 21 der Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.
 
 
 
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Aufzählung der häufigsten zu beglaubigenden Urkunden:
 
  • Standesamtsurkunden (Heirats-, Geburts- oder Sterbeurkunden)
  • Melde-, Aufenthalts- oder Ledigkeitsbescheinigungen
  • Zeugnisse deutscher Schulen oder Universitäten
  • Diplom- oder Prüfungszeugnisse
  • Ärztliche Atteste/Diagnosen, die vorher vom Amtsarzt /Ärztekammer bestätigt worden sind
  • Zertifikate der Amtsärzte oder z.B. des Dezernates 24 der Bezirksregierung Düsseldorf für die Ausfuhr von Produkten (in der Regel Medikamente)
  • Ansässigkeitsbescheinigungen der Finanzämter ("Bescheinigung in Steuersachen")
Beglaubigung mit persönliche Vorsprache :
 
 
Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
(zu erreichen mit: DB bis Hauptbahnhof; U-Bahn -Linie U78, U79 bis Theodor-Heuss-Brücke):
 
Sprechtage: jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.00 bis 12.30 Uhr.
 
Zusätzlich bieten wir nach vorheriger Terminvereinbarung unter
0211/475-2523 bzw. 0211/475-2023
Montags und Donnerstags zwischen 13.00 und 15.30 Uhr Termine an.
 
 
  
Sollten Sie eine andere Person beauftragen, Ihr Dokument mit einer Beglaubigung/ Apostille zu versehen, müssen Sie eine Vollmacht mit Passkopie ausstellen und der entsprechenden Person mitgeben. 
 
Die notariell ausgestellten Urkunden werden vom Landgericht überbeglaubigt (apostilliert).
 
© 2013 - 2023
Develop by DM Studio