Übersetzung von Personen-und Ortsnamen bei der beglaubigten Urkunden-Übersetzung aus dem Russischen ins Deutsche.
Für Standesämter und andere Behörden müssen persönliche Dokumente und öffentliche Urkunden von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer (ermächtigten Übersetzer) nach der jeweils zutreffenden ISO-Norm (Internationale Transliterationsnorm) übersetzt werden.
Standesämter und Ausländerämter verlangen die Vorlage von beglaubigten Übersetzungen aus der russischen und ukrainischen Sprachen nach Norm ISO-R 9. Dazu gehören unter anderem solche Urkunden: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden.
Die Norm ISO-R 9 (1995) ist eine Empfehlung, wie kyrillische Schriftzeichen (russische, belarussische oder ukrainische Personennamen), in lateinische Schriftzeichen übertragen werden sollen.
Auszüge aus der ISO/R9- Transliteration:
в= v/w; ё=ё; ж=ž; з=z; ц=с; ч=č; ш=š; щ=ŝ; э=è ю=û; я=ja; ь='
Schicken Sie uns Ihre Urkunden per E-Mail, Fax oder Post. Wir lassen Ihnen schnell ein kostenloses und unverbindliches Angebot zukommen.
Für ein unverbindliches Angebot nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.