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Dokumente für Eheschließung zwischen deutschen und russischen Staatsangehörigen

Eheschließung in Deutschland

Das Wohnsitzstandesamt ist für die Anmeldung der Eheschließung zuständig. Das deutsche Standesamt verlangt grundsätzlich, dass allen russischen Dokumenten eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beigefügt ist. Die russischen Unterlagen sollten Sie in Deutschland übersetzen lassen. Sie können sich bei dem Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. oder bei einer Behörde oder einem Gericht an Ihrem Wohnort erkundigen, welche vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer für Sie in Frage kommen. Ausländische Urkunden bedürfen auch einer Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille).

Für eine Eheschließung in Deutschland sind für den deutschen Partner grundsätzlich folgende Dokumente erforderlich:

  • Geburtsurkunde 
  •  ggf. Heiratsurkunde(n) und Scheidungsurteil(e),
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Aufenthaltsbescheinigung und Reisepass bzw. Personalausweis.

Das deutsche Standesamt entscheidet und erteilt Auskunft darüber, welche Unterlagen des russischen Partners verlangt werden.

In der Regel sind es folgende Dokumente: 

  • Geburtsurkunde mit Apostille
  • Nachweis über den Personenstand (Bescheinigung über Familienstand mit Apostille), wird vom Standesamtarchiv in Russland ausgestellt)
  • Wohnortbescheinigung
  • Russischer Inlandspass

bei Geschiedenen:

  • Scheidungsurkunde(n) mit Apostille
  • Heiratsurkunden (Die Heiratsurkunden werden in Russland bei der Scheidung eingezogen. Stattdessen stellt das Standesamt so genannte Bescheinigung über die Eheschließung, Form 28 mit Apostille. Diese Bescheinigung kann als Ehefähigkeitszeugnis dienen).
  • Eidesstattliche Versicherung (Die Eidesstattliche Versicherung kann Ehefähigkeitszeugnis ersetzen. Sie wird beim Notar (in Russland oder in Deutschland) unterzeichnet.

Eheschließung in Russland

Eine Eheschließung kann in der Russischen Föderation nur durch einen russischen Standesbeamten vorgenommen werden.

Voraussetzungen

Das Ehefähigkeitsalter beträgt in Russland grundsätzlich 18 Jahre.

Der Eheschließung in Russland geht ein Aufgebot voraus. Die Bestellung erfolgt durch beide Verlobte in schriftlicher Form, in der Regel persönlich vor dem Standesbeamten.

Unterlagen zur Bestellung des Aufgebots in Russland

Der zuständige russische Standesbeamte entscheidet und erteilt Auskunft darüber, welche Unterlagen zur Bestellung des Aufgebots vorgelegt werden müssen.

Von dem deutschen Partner verlangt das russische Standesamt, in der Regel folgende, mit der Apostille (nach dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation) versehene und ins Russische übersetzte Originalunterlagen:

  • Ehefähigkeitszeugnis mit Apostille
  • Meldebescheinigung (mit Angabe des Familienstandes) des Einwohnermeldeamtes, mit Apostille
  • Gültigen Reisepass nebst Registrierungsstempel (ohne Apostille )
  • bei Geschiedenen, beglaubigten Auszug aus dem Familienbuch oder Scheidungsurteil
  • Geburtsurkunde, mit Apostille

Den deutschen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung in die russische Sprache beizufügen. Einfacher ist es, die Übersetzung in der Russischen Föderation vornehmen zu lassen. Es empfiehlt sich, diese zum Beispiel durch ein russisches Notariat anfertigen zu lassen.

Apostilleverfahren

Deutsche Urkunden werden in Russland nur anerkannt, wenn sie "legalisiert" sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Diese Bestätigung erfolgt in Form der sogenannten Apostille. Eine Apostille auf deutsche Urkunden kann nur in Deutschland eingeholt werden. Dies gilt entsprechend für die Anerkennung russischer Urkunden in Deutschland. Um eine Apostille zu erhalten, müssen Sie zunächst die zuständige Apostillebehörde herausfinden. Am einfachsten erfahren Sie das bei derjenigen Stelle, die das zu beglaubigende Dokument ausgestellt hat. Bitte beachten Sie, dass Botschaften und Generalkonsulate keine Apostillen erteilen.

Die Stellen zur Erteilung von Apostillen in Russland finden Sie in unter:

http://www.rumilan.com/article.sdf/ru/info/apostille

Für ein unverbindliches Angebot nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.

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