Dokumente für Eheschließung zwischen deutschen und russischen Staatsangehörigen
Eheschließung in Deutschland Das Wohnsitzstandesamt ist für die Anmeldung der Eheschließung zuständig. Das deutsche Standesamt verlangt grundsätzlich, dass allen russischen Dokumenten eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beigefügt ist. Die russischen Unterlagen sollten Sie in Deutschland übersetzen lassen. Sie können sich bei dem Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. oder bei einer Behörde oder einem Gericht an Ihrem Wohnort erkundigen, welche vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer für Sie in Frage kommen. Ausländische Urkunden bedürfen auch einer Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille). Für eine Eheschließung in Deutschland sind für den deutschen Partner grundsätzlich folgende Dokumente erforderlich:
Das deutsche Standesamt entscheidet und erteilt Auskunft darüber, welche Unterlagen des russischen Partners verlangt werden. In der Regel sind es folgende Dokumente:
bei Geschiedenen:
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Eheschließung in Russland Eine Eheschließung kann in der Russischen Föderation nur durch einen russischen Standesbeamten vorgenommen werden. Voraussetzungen Das Ehefähigkeitsalter beträgt in Russland grundsätzlich 18 Jahre. Der Eheschließung in Russland geht ein Aufgebot voraus. Die Bestellung erfolgt durch beide Verlobte in schriftlicher Form, in der Regel persönlich vor dem Standesbeamten. Unterlagen zur Bestellung des Aufgebots in Russland Der zuständige russische Standesbeamte entscheidet und erteilt Auskunft darüber, welche Unterlagen zur Bestellung des Aufgebots vorgelegt werden müssen. Von dem deutschen Partner verlangt das russische Standesamt, in der Regel folgende, mit der Apostille (nach dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation) versehene und ins Russische übersetzte Originalunterlagen:
Den deutschen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung in die russische Sprache beizufügen. Einfacher ist es, die Übersetzung in der Russischen Föderation vornehmen zu lassen. Es empfiehlt sich, diese zum Beispiel durch ein russisches Notariat anfertigen zu lassen. |
Apostilleverfahren
Deutsche Urkunden werden in Russland nur anerkannt, wenn sie "legalisiert" sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Diese Bestätigung erfolgt in Form der sogenannten Apostille. Eine Apostille auf deutsche Urkunden kann nur in Deutschland eingeholt werden. Dies gilt entsprechend für die Anerkennung russischer Urkunden in Deutschland. Um eine Apostille zu erhalten, müssen Sie zunächst die zuständige Apostillebehörde herausfinden. Am einfachsten erfahren Sie das bei derjenigen Stelle, die das zu beglaubigende Dokument ausgestellt hat. Bitte beachten Sie, dass Botschaften und Generalkonsulate keine Apostillen erteilen.
Die Stellen zur Erteilung von Apostillen in Russland finden Sie in unter:
http://www.rumilan.com/article.sdf/ru/info/apostille
Für ein unverbindliches Angebot nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.